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   VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289   

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VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289 (https://dejure.org/2021,64836)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 23.12.2021 - B 1 S 21.1289 (https://dejure.org/2021,64836)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 23. Dezember 2021 - B 1 S 21.1289 (https://dejure.org/2021,64836)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 81b Alt. 2; PAG Art. 54
    Erkennungsdienstliche Behandlung, wiederholte Anordnung, Gefahrenprognose, Notwendigkeit, Beschuldigteneigenschaft

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289
    Dass eine erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO nur gegen einen Beschuldigten angeordnet werden darf, besagt lediglich, dass deren Anordnung nicht an beliebige Tatsachen anknüpfen und zu einem beliebigen Zeitpunkt ergehen kann, sondern dass sie aus einem konkret gegen den Betroffenen als Beschuldigten geführten Strafverfahren hervorgehen und sich jedenfalls auch aus den Ergebnissen dieses Verfahrens die gesetzlich geforderte Notwendigkeit (dazu unten) der erkennungsdienstlichen Behandlung herleiten muss (vgl. nur BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 - juris Rn. 20).

    Die Notwendigkeit bestimmt sich danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen letztlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289
    Selbst die spätere Beendigung eines Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit bezogen auf das Tatbestandsmerkmal der Beschuldigteneigenschaft nicht rückwirkend entfallen (BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 6 ff. m.w.N.).

    Für die Prognose der Wiederholungsgefahr sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit und der Zeitraum, während dem er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, als Anhaltspunkte heranzuziehen (BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8).

  • VG Saarlouis, 05.03.2010 - 6 K 691/09

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verkehrsdelikten

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289
    Insbesondere ältere Lichtbilder sind häufig nicht mehr für Identifizierungsmaßnahmen geeignet, zumal sie ungeschulten Zeugen und Geschädigten gezeigt werden, die die Identifizierung aus der Erinnerung heraus vornehmen, weswegen nachvollziehbar ist, dass Zeugen oder Geschädigten möglichst aktuelle Lichtbilder vorzulegen sind (VG Saarlouis, U.v. 5.3.2010 - 6 K 691/09 - LKRZ 2010, 257).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1996 - 11 B 1083/96

    Ungenehmigte Errichtung baulicher Anlagen

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289
    Da die Anordnungen im streitgegenständlichen Bescheid rechtmäßig sind, überwiegt das Vollzugsinteresse (vgl. OVG NRW, B.v. 13.9.1996 - 11 B 1083/96 - NWVBl 1997, 106).
  • VG Augsburg, 27.11.2008 - Au 5 K 08.547

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289
    Liegt die zuletzt erfolgte erkennungsdienstliche Behandlung - wie hier - schon längere Zeit zurück, steht der mit der Aktualisierung der vorhandenen Daten durch die Abnahme neuer Finger- und Handflächenabdrücken einhergehende Grundrechtseingriff nicht außer Verhältnis zu den mit der Maßnahme verfolgten gewichtigem öffentlichen Interessen an der Aufklärung künftiger Straftaten (VG Augsburg, U.v. 27.11.2008 - Au 5 K 08.547 - BeckRS 2008, 44787).
  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289
    Die Einstellung räume die Wiederholungsgefahr nicht aus, wenn ein erheblicher Tatverdacht fortbestehe (BVerfG NJW 2002, 3231).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289
    Die Anordnung sei auch notwendig (BVerwG, 19.10.1982 - NJW 1983, 772).
  • BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88

    Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289
    Es sei aber nicht erforderlich, dass es zu einer Verurteilung komme, es reiche ein begründeter Restverdacht (BVerwG, 6.7.1988 - 1 B 61/88 - NJW 1989, 2640).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 372/09

    Zur Begründung der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung - Zur

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289
    Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat in seinem Urteil vom 18. August 2010 - 3 L 372/09 - (BeckRS 2010, 55869) zu einem Sachverhalt ausgeführt, in dem der dortige Kläger im Jahr 2002 zweimal, sowie darüber hinaus im August 2007 und Juli 2008 erkennungsdienstlich behandelt wurde und sich nun gegen eine erneute Anordnung vom Juni 2009 wendete: Es sei nicht von dem eingeräumten Ermessen in der § 40 VwVfG erforderlichen Weise Gebrauch gemacht worden.
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Prostituierten; Wahrung des

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.12.2021 - B 1 S 21.1289
    Zwar möge unter Verweis auf die Urteile des OVG Lüneburg vom 21. Februar 2008 - 11 LB 417/07 - (NJOZ 2008, 2211) und vom 28. Juni 2007 - 11 LC 372/06 - (BeckRS 2007, 27486) sowie die erkennungsdienstliche Richtlinie des Bundeskriminalamtes im Einzelfall bereits im Hinblick auf den bloßen Zeitablauf eine erneute erkennungsdienstliche Behandlung erforderlich sein, etwa weil die vorhandenen Unterlagen den Anforderungen für eine Identifizierung nicht (mehr) genügten und sie damit für Zwecke der Strafverfolgungsvorsorge nicht mehr geeignet seien.
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07

    Zulässigkeit der erneuten Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei

  • VG Ansbach, 20.10.2016 - AN 5 K 15.00266

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Graffiti-Sprühers aus der

  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

  • VG Würzburg, 11.02.2011 - W 5 S 11.53

    Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung und deren gerichtliche

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